§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Nutzungsbedingungen gelten für das Projektportal von die macher (Portal). Anbieter ist Kevin Ludwig, die macher, Donaustraße 11, 72555 Metzingen (siehe Impressum).
(2) Sie gelten für alle Personen, die das Portal auf Einladung nutzen: Bauherren und Auftraggeber, von ihnen eingeladene Personen und Mitarbeiter beteiligter Partner (etwa Handwerksbetriebe, Planer, Sachverständige und Dienstleister). Für Beschäftigte und Beauftragte von die macher, die das Portal betreiben, gelten stattdessen die vertraglichen Vereinbarungen mit die macher.
(3) Für Partner gilt zusätzlich die Partnervereinbarung mit die macher. Regelt sie etwas abweichend, geht sie diesen Nutzungsbedingungen vor. Geschäftsbedingungen von Nutzern gelten für das Portal nicht.
(4) Verträge über Bau-, Handwerks-, Planungs- und Gutachterleistungen schließen Auftraggeber und Partner direkt miteinander. Das Portal ändert daran nichts.
(5) Für Anfragen, die Sie über die Website, das Portal oder auf anderem Weg an die macher richten, und für die Vermittlung gelten § 1a, § 2 Abs. 1 und 9, § 8 und § 11 entsprechend, auch bevor Sie einen Zugang zum Portal haben.
§ 1a Vermittlung
(1) die macher vermittelt Ihnen für die Leistungen, die Sie anfragen, Partner, die Ihnen ein Angebot machen können. Die Vermittlung ist für Sie unentgeltlich; die macher erhält für vermittelte Leistungen vom Partner eine Provision. Einen Anspruch auf Vermittlung, auf eine bestimmte Zahl von Partnern oder auf Angebote haben Sie nicht. Findet die macher für eine Leistung keinen geeigneten oder im gewünschten Zeitraum verfügbaren Partner, teilt sie Ihnen das mit.
(2) Je Leistung fragt die macher in der Regel bis zu drei geeignete Partner an. Geeignet sind Partner, die die Leistung anbieten, die dafür verlangten Nachweise gültig vorgelegt haben, deren Einsatzgebiet Ihr Objekt erfasst und die nicht gesperrt sind. Unter ihnen wählt die macher nach der Nähe zum Objekt, der Verfügbarkeit im gewünschten Zeitraum, dem vom Partner gemeldeten Interesse und Ihrem Wunsch. Die Höhe der Provision beeinflusst die Auswahl nicht. Ob und mit welchem Partner Sie einen Vertrag schließen, entscheiden Sie selbst durch die Annahme eines Angebots. Hat ein Partner eine Verbindung zum Betreiber von die macher, zeigt das Portal Ihnen das vor der Annahme an.
(3) Bevor die macher einen Partner erstmals für eine Leistung anfragt, sieht sie die Belege an, die der Partner dafür vorlegt: bei zulassungspflichtigen Handwerken die Eintragung in der Handwerksrolle, bei Planungsleistungen, die eine Kammereintragung voraussetzen, die Eintragung in der Architekten- oder Ingenieurkammer und bei der Haftpflichtversicherung, die Partner ab dem 1. Dezember 2026 nachweisen müssen, eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung, die Mindestversicherungssummen und das Ablaufdatum. Erneuerte Belege sieht sie ebenso an. Darüber hinaus prüft die macher Partner nicht, insbesondere nicht den Umfang der Deckung im Einzelfall, Bonität, Zahlungsfähigkeit, Qualität der Arbeit, Preise und Zuverlässigkeit. Weitere Nachweise und Referenzen können Sie vom Partner selbst verlangen.
(4) Erhält die macher Kenntnis davon, dass über das Vermögen eines Partners ein Insolvenzantrag gestellt ist, dass er seine Zahlungen eingestellt hat oder dass seine Haftpflichtversicherung oder eine für seine Leistungen verlangte Eintragung entfallen ist, vermittelt sie ihn nicht weiter. Bauherren in laufenden Projekten kann die macher mitteilen, dass der Partner derzeit nicht über die macher vermittelt wird; Gründe nennt sie dabei nicht. Verträge, die Sie mit dem Partner geschlossen haben, bleiben davon unberührt.
§ 2 Leistungen des Portals
(1) Das Portal ist ein gemeinsamer Arbeitsbereich für Bauprojekte. Beteiligte sehen und teilen dort Informationen und Unterlagen zum Projekt. Welche Inhalte und Funktionen Sie sehen, hängt von Ihrer Rolle im Projekt und von der Sichtbarkeit ab, die für einen Inhalt gewählt wurde. die macher stellt das Portal als Software bereit. Termine, Angebote, Mängel, Fristen, Abnahme, Kosten und Zahlung regeln Bauherr und Partner untereinander; das Portal hält fest, was sie eintragen, und erinnert daran. die macher berät nicht, plant nicht, überwacht die Ausführung nicht, ist nicht Bauleiter im Sinne der Landesbauordnung, bestätigt keine Termine und keine Mängel, prüft keine Angebote, Rechnungen oder Leistungen, nimmt keine Abnahmen vor, nimmt keine Gelder an und schließt keine Verträge für Beteiligte. Beschäftigte von die macher haben technischen Zugriff auf Projekte, um Nutzer zu betreuen und Fehler zu beheben; sie nehmen am Projekt nicht teil und erscheinen im Portal als „die macher (Betreuung)“.
(2) Die Nutzung ist kostenlos. Ihre Daten verarbeiten wir dabei nur, soweit es für das Portal und Ihr Projekt nötig ist, nicht als Gegenleistung. Kostenpflichtige Funktionen gibt es nur nach gesonderter Vereinbarung.
(3) Wir bemühen uns um eine störungsfreie Verfügbarkeit. Einen Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit gibt es nicht, etwa bei Wartung oder bei Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs.
(4) Wir entwickeln das Portal weiter und dürfen Funktionen ändern, ergänzen oder einstellen, wenn dies für Sie zumutbar ist, insbesondere weil der Zweck des Portals erhalten bleibt. Über wesentliche Änderungen informieren wir Sie vorab.
(5) Freigaben, Kommentare und Nachrichten im Portal dienen der Abstimmung im Projekt. Sie ersetzen keinen Vertragsschluss mit einem Partner, es sei denn, Sie und der Partner haben das ausdrücklich vereinbart. Nimmt ein Auftraggeber im Portal ein Angebot eines Partners an, kommt der Vertrag über diese Leistung zwischen Auftraggeber und Partner zustande; beide erhalten den Wortlaut der Beauftragung mit dem Angebot per E-Mail. Das Portal zeigt dabei die Widerrufsbelehrung und die Geschäftsbedingungen, die der Partner im Portal hinterlegt hat; für ihren Inhalt ist der Partner verantwortlich. Verbraucher können eine Beauftragung während der Widerrufsfrist über die Widerrufsfunktion im Portal widerrufen; der Widerruf geht dem Partner zu, der Auftraggeber erhält eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Termine, die ein Partner für seine eigene Leistung im Portal einträgt, sind seine Planung: Sie gelten im Portal sofort, der Bauherr wird darüber informiert und kann im Portal Einwand erheben; dann ist der Termin wieder ein Vorschlag des Partners. Vereinbarte Termine gelten, wenn Bauherr und Partner ihnen im Portal zugestimmt haben; das sind Termine, bei denen der Bauherr anwesend ist oder mitwirkt, Abnahmen, Termine, durch die sich ein davon abhängiger Termin verschiebt, und Termine, die der Bauherr für die Leistung eines Partners einträgt. Einträge im Zeitplan ändern keine vertraglich vereinbarten Fristen.
§ 3 Zugang
(1) Einen Zugang erhalten Sie nur auf Einladung durch die macher oder durch dazu berechtigte Beteiligte. Bauherren können weitere Personen als Beobachter einladen, etwa Angehörige oder Berater. Beobachter sehen keine Angebote, Rechnungen, Budget und Direktnachrichten. Was eine Rolle sonst sieht und darf, zeigt das Portal bei der Einladung. Der Bauherr nennt bei der Einladung die Funktion der Person; die macher entfernt Beobachter auf Wunsch des Bauherrn.
(2) Sie melden sich mit den Verfahren an, die das Portal anbietet, etwa einem Code per E-Mail oder einem Passkey. Ihr Zugang ist persönlich; geben Sie Codes und Anmeldelinks nicht weiter und schützen Sie Ihr E-Mail-Postfach und Ihre Geräte vor fremdem Zugriff. Partner lassen jede Person, die für sie im Portal arbeitet, einzeln einladen.
(3) Halten Sie Ihre Angaben aktuell. Besteht der Verdacht, dass Unbefugte Ihren Zugang nutzen, informieren Sie uns bitte unverzüglich.
§ 4 Ihre Inhalte und Pflichten
(1) Inhalte sind alle Texte, Einträge, Kommentare, Fotos, Dokumente, Angebote, Rechnungen und Nachrichten, die Sie im Portal einstellen. Sie sind für Ihre Inhalte verantwortlich. Beträge von Angeboten und Rechnungen geben Sie netto und so an, wie sie im jeweiligen Dokument stehen.
(2) Stellen Sie nur Inhalte ein, die zum Projekt gehören, nach Ihrem Kenntnisstand zutreffen und die Sie einstellen dürfen. Nicht erlaubt sind insbesondere:
- Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, etwa Urheber- oder Persönlichkeitsrechte,
- Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, die dem nicht zugestimmt haben,
- personenbezogene Daten Dritter, die für das Projekt nicht nötig sind,
- rechtswidrige, beleidigende oder diskriminierende Inhalte,
- Schadsoftware, automatisierte Abrufe und Versuche, Zugriffsbeschränkungen zu umgehen.
(3) Informationen anderer Beteiligter, die Sie im Portal sehen, etwa Kontaktdaten, Pläne, Fotos oder Preise, nutzen Sie nur für das jeweilige Projekt. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung für Werbung ist nur erlaubt, wenn die betroffene Person zugestimmt hat oder ein Gesetz es erlaubt.
§ 5 Rechte an Inhalten
(1) Die Rechte an Ihren Inhalten bleiben bei Ihnen. Sie räumen die macher das einfache, unentgeltliche Recht ein, Ihre Inhalte zu speichern, technisch zu bearbeiten, etwa für Vorschaubilder, und den Beteiligten des Projekts entsprechend ihrer Rolle zugänglich zu machen. Das Recht gilt, solange die Inhalte im Portal gespeichert sind, und nur, soweit es für den Betrieb des Portals und das Projekt erforderlich ist.
(2) Außerhalb des Portals, etwa als Referenz auf unserer Website, veröffentlichen wir Inhalte nur mit Ihrer gesonderten Zustimmung.
§ 6 Hinweise auf rechtswidrige Inhalte und Moderation
(1) Zentrale Kontaktstelle für Nutzer und Behörden nach Art. 11 und 12 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) ist mail@diemacher.work. Sie können uns auf Deutsch oder Englisch schreiben.
(2) Halten Sie einen Inhalt im Portal für rechtswidrig, schreiben Sie uns an diese Adresse. Nennen Sie bitte das Projekt und den Inhalt, begründen Sie, warum er rechtswidrig ist, geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse an und bestätigen Sie, dass Ihre Angaben nach Ihrer Überzeugung richtig und vollständig sind. Wir bestätigen den Eingang unverzüglich, prüfen den Hinweis zeitnah, sorgfältig und objektiv und teilen Ihnen das Ergebnis mit.
(3) Wir überwachen Inhalte nicht allgemein. Verstößt ein Inhalt gegen Gesetze oder diese Nutzungsbedingungen, können wir ihn entfernen, sperren oder seine Sichtbarkeit einschränken und bei schweren oder wiederholten Verstößen Ihren Zugang sperren. Diese Entscheidungen trifft ein Mensch, eine automatisierte Moderation findet nicht statt. Wir berücksichtigen dabei die Rechte und berechtigten Interessen aller Beteiligten.
(4) Ergreifen wir eine solche Maßnahme, teilen wir Ihnen in Textform mit, welche Maßnahme wir ergriffen haben und für wie lange, auf welche Tatsachen und welchen Hinweis wir uns stützen, welche Vorschrift oder welche Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen verletzt ist, und dass wir keine automatisierten Mittel eingesetzt haben. Sie können uns per E-Mail widersprechen; wir prüfen die Entscheidung innerhalb von 14 Tagen erneut. Der Rechtsweg zu den Gerichten bleibt Ihnen offen.
§ 7 Beendigung
(1) Sie können die Nutzung jederzeit beenden und die Löschung Ihres Zugangs beantragen, im Portal unter „Ihre Daten“ beziehungsweise auf der Betriebsseite oder per E-Mail an mail@diemacher.work. Eine Kopie Ihrer Daten laden Sie dort jederzeit herunter.
(2) Wir können Ihren Zugang zu einem Projekt beenden, wenn Ihre Rolle im Projekt endet, etwa weil der Auftrag eines Partners abgeschlossen ist.
(3) Wir können die Nutzung mit einer Frist von zwei Wochen per E-Mail beenden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, etwa bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen.
(4) Das Portal ist kein Archiv. Unterlagen, die Sie selbst benötigen oder aufbewahren müssen, etwa Verträge, Rechnungen und Abnahmeprotokolle, speichern Sie bitte selbst. Wie lange wir Inhalte speichern, steht in der Datenschutzerklärung.
(5) Inhalte, die Teil der Projektdokumentation sind, etwa Einträge im Bautagebuch, Freigaben und Nachrichten, bleiben nach dem Ende Ihres Zugangs für die übrigen Beteiligten bis zum Ablauf der Speicherfrist erhalten. Einträge im Bautagebuch lassen sich nicht löschen, außer innerhalb von 15 Minuten nach dem Speichern durch die eintragende Person. Korrekturen werden als neue Version gespeichert, frühere Versionen bleiben für die Beteiligten sichtbar, die den Eintrag sehen dürfen. Ihre gesetzlichen Rechte, insbesondere auf Berichtigung und Löschung nach der Datenschutz-Grundverordnung, bleiben unberührt; wie wir sie umsetzen, steht in der Datenschutzerklärung.
§ 8 Haftung
(1) die macher haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Im Übrigen haftet die macher bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Pflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen, insbesondere die Weitergabe Ihrer Anfrage an die angefragten Partner, das Ansehen der Belege nach § 1a Abs. 3, die Pflicht nach § 1a Abs. 4, einen Partner nicht weiter zu vermitteln, die Bereitstellung des Portals, die Übermittlung von Erklärungen an die richtigen Beteiligten und der Schutz Ihrer Daten. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für Inhalte, die andere Beteiligte einstellen, und für die Ausführung von Bau- und Handwerksleistungen sowie Planungs- und Gutachterleistungen sind die jeweiligen Beteiligten und Partner verantwortlich. Partner sind nicht Erfüllungsgehilfen von die macher; für Mängel und Schäden aus ihrer Leistung haften sie Ihnen nach dem Vertrag, den Sie mit ihnen geschlossen haben, und nach dem Gesetz. Für die Einhaltung von Terminen und für Folgen von Verzögerungen sind die Beteiligten verantwortlich, deren Leistung betroffen ist; die macher schuldet keine Bauzeitplanung und keine Überwachung. Die Budgetübersicht zeigt die eingestellten Beträge und ersetzt keine Prüfung von Angeboten oder Rechnungen.
(4) Ansprüche gegen die macher wegen leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährung (§ 199 Abs. 1 BGB). Das gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1 und nicht für Ansprüche auf Schadensersatz nach Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung.
§ 9 Datenschutz
(1) Wie wir personenbezogene Daten im Portal verarbeiten, erklären wir in der Datenschutzerklärung.
(2) In Projekten, die die macher im Portal angelegt hat, ist die macher für die Verarbeitung im Portal verantwortlich. Partner, die Daten aus dem Portal für ihren Auftrag nutzen, etwa für Angebot, Ausführung und Abrechnung, sind dafür selbst verantwortlich.
§ 10 Änderungen
(1) Ändern wir diese Nutzungsbedingungen, kündigen wir das mindestens 15 Tage vor dem Wirksamwerden (Stichtag) im Portal an; gewerbliche Nutzer erhalten die Ankündigung zusätzlich per E-Mail mit dem neuen Wortlaut. Das Portal zeigt, was sich ändert, und alle früheren Fassungen. Die Berichtigung von Schreibfehlern ohne Änderung des Inhalts ist keine Änderung.
(2) Ohne Ihre Zustimmung gelten zum Stichtag nur Änderungen, die Sie ausschließlich besserstellen, den Wortlaut klarstellen, ohne Rechte oder Pflichten zu ändern, oder neue Funktionen beschreiben, die Sie nicht nutzen müssen. Halten Sie eine solche Änderung für nachteilig, können Sie bis zum Stichtag widersprechen; dann gilt sie für Sie erst mit Ihrer Zustimmung.
(3) Alle anderen Änderungen gelten erst mit Ihrer Zustimmung; ein Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Bis zu Ihrer Zustimmung gilt für Sie die bisherige Fassung. Ab dem Stichtag können Sie das Portal noch 30 Tage wie bisher nutzen, auch Inhalte einstellen und Erklärungen abgeben, und Ihre Daten herunterladen. Danach setzt die weitere Nutzung Ihre Zustimmung voraus.
(4) Sie können die Nutzung jederzeit beenden. Gewerbliche Nutzer können nach Zugang einer Ankündigung mit Wirkung zum Ablauf von 15 Tagen kündigen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Sind Sie Verbraucher, gilt diese Rechtswahl nur, soweit Ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(2) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von die macher.
(3) die macher kann die Rechte und Pflichten aus diesem Nutzungsverhältnis auf eine Gesellschaft übertragen, die das Geschäft von die macher fortführt. Sie werden darüber informiert und können die Nutzung innerhalb von vier Wochen beenden.